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Aufgaben und Organisation

Verwaltungsstruktur des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

Abgebildet ist das Organigramm des SMR in einer schematischen Darstellung. Für eine Barrierefreie Version laden Sie bitte das unten stehende PDF herunter. © genese

Aufgaben und Zuständigkeit

Das 2019 neu gegründete Staatsministerium für Regionalentwicklung ist zuständig für die Themenbereiche Strukturwandel und -entwicklung, Regionalpolitik, ländlicher Raum und Innovation, Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen sowie die Landesentwicklung und das Vermessungswesen in Sachsen.

Die Leitung des Hauses liegt bei Staatsminister Thomas Schmidt. Barbara Meyer ist Staatssekretärin für Regionalentwicklung. Die Stabsstelle Kommunikation ist zuständig für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Das SMR ist in fünf Abteilungen organisiert und es gibt zwei nachgeordnete Behörden: das Landesamt für Geobasisinformation und das Landesamt für Denkmalpflege.

Abteilung 1 ist zuständig für

  • Organisation und allgemeine Verwaltung
  • Personal, Aus- und Fortbildung
  • Haushalt und Finanzen
  • IT und Kommunikation
  • Recht und zentrale Vergabestelle

Abteilung 2 ist zuständig für

  • ländliche Entwicklung und Wettbewerbe, wie zum Beispiel "Unser Dorf hat Zukunft"
  • Förderstrategie
  • EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit
  • Europäische Union, internationale Zusammenarbeit und Ausschuss der Regionen
  • Innovation im ländlichen Raum, Zukunftsinitiative simul, Kontakte mit Kommunen, Kammern, Verbänden und Vereinen

In der Abteilung 3 laufen alle Fäden zur Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen Lausitz und Mitteldeutschland zusammen. Konkret ist die Abteilung zuständig für

  • Verhandlungen mit EU und Bund sowie Rechtsfragen
  • Finanzierung Landesmaßnahmen und Förderstrategie
  • Koordination des Fördervollzugs
  • Revierkommunikation

Abteilung 4 ist zuständig für

  • Geobasisinformation und Vermessung
  • Landes- und Regionalplanung
  • Europäische Raumordnung und Regionalentwicklung
  • Landesstruktur, Raumbeobachtung und Raumordnungsrecht

Abteilung 5 ist zuständig für

  • Denkmalpflege und Denkmalschutz
  • Stadtentwicklung und EU-Förderung
  • Bautechnik, Bauordnungsrecht und Holzbau
  • Städtebauförderung und besonderes Städtebaurecht
  • Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung und Wohngeld
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