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EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit

Zu sehen der Schriftzug "INTERREG"

Neuigkeiten im Programm Sachsen-Tschechien!

Gute Nachricht für die Grenzregion Sachsen-Tschechien: die Europäische Kommission hat am 28. Juli 2022 das Interreg-Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik für die Förderperiode 2021-2027 genehmigt.

Damit ist der Grundstein für die Fortsetzung einer Entwicklung gelegt, die mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik im Jahre 2004 begann – der Ausbau und die stetige Vertiefung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der beiden Nachbarn, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des gemeinsamen Grenzraums sowie die Beseitigung von Hindernissen für die Begegnung der Menschen beiderseits der Grenze und für ihre Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Gebieten und Ebenen. Die ganze Pressemeldung.

Auch das Programm Polen-Sachsen hat die EU-Kommission genehmigt!
Grund zur Freude gibt es in der Grenzregion Polen-Sachsen: die Europäische Kommission hat das Interreg-Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und dem Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2021-2027 genehmigt. Das teilte die Europäische Kommission dem für das Programm gesamtverantwortlichen Polnischen Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik mit. Die ganze Pressemeldung.

Das Kooperationsprogramm Sachsen – Tschechien 2014-2020 zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit stellt bereits zum dritten Mal Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit, um die grenzbedingten Barrieren weiter abzubauen und die Lebensqualität im Grenzgebiet zu verbessern.

Das Kooperationsprogramm fördert Projekte, die im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet umgesetzt werden: auf der deutschen Seite in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis sowie in den Landkreisen Saale-Orla und Greiz. Auf tschechischer Seite umfasst das Programmgebiet die Bezirke Karlovy Vary, Ústí nad Labem und Liberec.

Die Kooperationspartner können grenzübergreifende Projekte in vier Bereichen (Prioritätsachsen) umsetzen:

1 – Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement

2 – Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

3 – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

4 – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung

In der aktuellen Förderperiode wird das Kooperationsprogramm vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) verwaltet. Hier hat die Verwaltungsbehörde ihren Sitz. Sie hat die Gesamtverantwortung für das Programm und ist in Programmfragen alleiniger Ansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission. Das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik in Prag agiert als Nationale Behörde und ist unmittelbarer Ansprechpartner für die Verwaltungsbehörde in allen Fragen der Programmumsetzung für die Belange des tschechischen Fördergebiets. Die Funktion des Gemeinsamen Sekretariats, das unter anderem für die Beratung von Antragstellern und Projektträgern und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, hat ihren Sitz in der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die SAB ist weiterhin zuständig für die Förderverträge, die Ausgabenprüfung für deutsche Kooperationspartner sowie für die Auszahlung an die Begünstigten.

Für die Programmumsetzung stehen im aktuellen Förderzeitraum insgesamt 157,9 Millionen Euro aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Davon sind rund 148,5 Millionen Euro für die Projektförderung und 9,4 Millionen Euro für die Begleitung und Bewertung des Programms (Technische-Hilfe-Mittel) vorgesehen. Es werden bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben des Projektes als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Kooperationsprogramm Sachsen – Tschechien wird in der kommenden Förderperiode 2020 – 2027 fortgeführt.

Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten und über erfolgreiche Kooperationsprojekte finden Sie auf der Programmhomepage unter https://www.sn-cz2020.eu .

Das Kooperationsprogramm INTERREG der Europäischen Union ist das zentrale Instrument für die Förderung grenzüberschreitender Projekte aus unterschiedlichsten Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Der Freistaat Sachsen nutzt diese Initiative auch um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Nachbarstaat Republik Polen zu intensivieren.

Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen fördert Vorhaben, die im sächsisch-polnischen Grenzraum umgesetzt werden: auf der deutschen Seite in den Landkreisen Görlitz und Bautzen und auf der polnischen Seite in der Unterregion Jelenia Góra (Woiwodschaft Niederschlesien) und im Landkreis Żarski (Woiwodschaft Lebuser Land). Dabei wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit in folgenden Bereichen (Prioritätsachsen) unterstützt:

  • Gemeinsames Natur- und Kulturerbe
  • Regionale Mobilität
  • Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential

Im Förderzeitraum 2014-2020 wird das Kooperationsprogramm vom polnischen Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik in Warschau verwaltet. Das Gemeinsame Sekretariat, das für die Antragsbearbeitung zuständig ist, befindet sich in Breslau (Wrocław). Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) agiert als Nationale Behörde und unterstützt die polnischen Institutionen bei der Programmumsetzung auf der sächsischen Seite. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berät deutsche Antragsteller und Begünstigte im Regionalen Kontaktpunkt in Görlitz und ist für die Ausgabenprüfung der deutschen Kooperationspartner zuständig.

Für die Programmumsetzung stehen in diesem Förderzeitraum 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Es werden bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben des Projekts als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Fortsetzung des Kooperationsprogramms ist auch in der Förderperiode 2021-2027 geplant.

Informationen zum Kooperationsprogramm und zu den Förderbedingungen finden Sie unter www.plsn.eu .

Interreg Europe 2014 – 2020

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist Teil der EU-Kohäsions- und Strukturpolitik und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Sie umfasst drei Ausrichtungen:

A)     grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet,

B)      transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen und

C)      interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit.

lm Unterschied zu den ersten beiden Ausrichtungen wird die Ausrichtung C mit einem einzigen europaweiten Programm ,,lnterreg Europe" umgesetzt. lm Mittelpunkt dieses Programms stehen der Wissenstransfer in die regionalen und nationalen EFRE-Programme für ,,Wachstum und Beschäftigung" sowie die ,,Europäische Territoriale Zusammenarbeit". Durch den Prozess des sogenannten ,,Policy Learnings" sollen politische Maßnahmen und Programme für die regionale Entwicklung und somit die Effektivität der Kohäsionspolitik insgesamt verbessert werden.

Das Programm umfasst im Zeitraum von 2014-2020 ein Finanzvolumen von 359 Mio. EUR. Förderberechtigt sind Organisationen mit Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder der Schweiz.

Das Gemeinsame Sekretariat zur Programmumsetzung befindet sich in Lille (Frankreich). Über die Förderung von Projekten entscheidet der Begleitausschuss, in dem alle Mitgliedsländer, Norwegen und die Schweiz vertreten sind. SMR ist im Freistaat Sachsen Ansprechpartner für Interreg Europe.

Weitere Informationen zum Interreg-Europe-Programm finden Sie unter: https://www.interregeurope.eu.

 

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