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Karriere

Kommen Sie ins Team!

Mehrere Kollegen sitzen um einen Tisch zusammen in einer Besprechung © iStock/fizkes

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung ist ein junges und innovatives Ressort innerhalb der Sächsischen Staatsregierung.

In unserer Arbeit werden viele wichtige Lebens- und Arbeitsbereiche der Menschen in Sachsen verknüpft: ländliche Entwicklung und Innovationen, Strukturentwicklung, Landesentwicklung und Vermessungswesen sowie Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen. Der Anspruch des Hauses lautet: Vitale Regionen in allen Teilen des Freistaates. Das ist unser Auftrag, an dem alle Kolleginnen und Kollegen gemeinsam arbeiten!

Bei uns kommen die verschiedensten Berufsbilder zum Einsatz! Wir haben Bauexperten, Ingenieure, Vermesser, Geodäten, aber auch Verwaltungswirte, Kommunikationswissenschaftler oder Juristen im Team.

Das sind unsere aktuellen Stellenausschreibungen:

Referent (m/w/d) im Referat 24 „EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit“

Arbeiten beim SMR

zu sehen ist die Sächsische Staatskanzlei © SMR/Ziehm

Das SMR zeichnet sich durch eine besonders ausgeprägte Aufgabenvielfalt aus! Denn im SMR arbeiten verschiedene Bereiche gemeinsam am Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen zu erhalten und wo nötig, herzustellen. Regionalentwicklung ist Teamwork, denn Stadt kann nicht ohne Land, Entwicklung geht nicht ohne Vermessung, Wohnen nicht ohne Bauen und neue Ideen entstehen nicht ohne Menschen und kreative Räume! Bei uns haben Sie die Chance, mit Ihren Stärken an diesem Ziel mitzuarbeiten und den Freistaat mitzugestalten.

Das erwartet Sie bei uns:

  • Gute berufliche Perspektive, Aufstiegschancen
  • Sicherer Job im Öffentlichen Dienst
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung, HomeOffice-Regelungen und sogar die Möglichkeit fester  Satellitenarbeitsplätze im Team mit anderen SMR-Beschäftigten (HomeTownOffice)
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Teilzeitbeschäftigung, zeitweilige Beurlaubung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement, Exkursionen, Gesundheitstage
  • Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und Jobticket
  • Möglichkeit der Verbeamtung je nach Berufsbild
  • Sozialleistungen, wie Jahressonderzahlung zum Jahreswechsel und betriebliche Altersversorgung

 

Datenschutz nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Bewerberdaten beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung

Verantwortlicher

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung Postanschrift: 01095 Dresden
Besucheranschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden

E-Mail: poststelle@smr.sachsen.de
Telefon: 0351 – 564-0

Datenschutzbeauftragte/r:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Datenschutzbeauftragter
01095 Dresden

E-Mail: datenschutzbeauftragter@smr.sachsen.de
Telefon: 0351-564-50150

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Bewerbungsverfahren, Bewerbermanagement, Auswahl und Bindung von Personal

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Art. 6 Abs. 1 lit. e, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage deren Beteiligungsrechte offengelegt.
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung: Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.
Ihre Rechte als betroffene Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DS-GVO)
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DS-GVO)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, sich jederzeit an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten gegen die DS-GVO oder eine andere datenschutzrechtliche Vorschrift verstößt, Art. 77 DS-GVO.
Vorgaben zur Datenbereitstellung: Die Bereitstellung Ihrer Bewerberdaten erfolgt freiwillig; gleichwohl ist sie für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens erforderlich, d. h. ohne vollständige Angabe ist keine Teilnahme am Auswahlverfahren möglich
Automatisierte Entscheidungsfindung: Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt

 

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