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Ausschuss der Regionen

Europaflagge

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994 durch den Vertrag über die Europäische Union errichtet wurde, ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen - zum Beispiel in Fragen der Regionalpolitik, des Umweltschutzes oder bei Bildung und Verkehr - angehört werden, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden.

Dem Ausschuss gehören 329 ordentliche und 329 stellvertretende Mitglieder an, wobei sich die Zahl der Vertreter je Mitgliedstaat nach dessen Einwohnerzahl richtet. Die deutsche Delegation im AdR hat 24 Mitglieder. Für die 7. Mandatsperiode von 2020 bis 2025 ist seit 2020 der Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, ordentliches Mitglied für den Freistaat Sachsen. Seine Stellvertreterin ist Europaministerin Katja Meier.

Staatsminister Schmidt gehört als ordentliches Mitglied auch den Fachkommissionen für Wirtschaft (Commission for Economic Policy ‒ ECON) sowie für Umwelt, Klimawandel und Energie (Commission for Environment, Climate Change and Energy ‒ ENVE) an. Außerdem ist er Vorsitzender der Automotive Intergroup des AdR (CoRAI).

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union (EU). Er vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union und gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben (70% aller EU-Rechtsvorschriften).

Der AdR ist eine politische Versammlung und besteht aus 329 Mitgliedern und 329 Stellvertretern aus allen EU-Staaten (gegliedert nach Parteien, mit einem Präsidenten an der Spitze), die auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt wurden, etwa als Bürgermeister oder als Präsident einer Region. Die Mitglieder kommen sechs Mal jährlich nach Brüssel, um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu debattieren und Entschließungen über weitere Maßnahmen zu verabschieden, die die EU ergreifen soll.

(Copyright https://cor.europa.eu/de/about/Pages/default.aspx)

Der Ausschuss der Regionen trifft sich sechs Mal im Jahr in Brüssel zu Beratungen im Plenum. Die Mitglieder prüfen die von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschläge in sechs Fachkommissionen (Unterausschüssen), die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind, und erarbeiten Stellungnahmen, die dann auf den Plenartagungen des AdR erörtert und verabschiedet werden.

Alle zweieinhalb Jahre wählt die Plenarversammlung den AdR-Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Ausschuss nach außen und leitet seine Arbeiten. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, wird er vom Ersten Vizepräsidenten oder einem der weiteren Vizepräsidenten vertreten.

Die AdR-Mitglieder gehören entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion – EVP, SPE, Renew Europe, EA, EKR, The Greens​  – an: Staatsminister Schmidt gehört der EVP-Fraktion an, Staatsministerin Meier der Grünen-Fraktion.

Eine Übersicht über die Aufgaben des AdR finden Sie hier: https://cor.europa.eu/de/our-work/Pages/default.aspx 

Ein wichtiges Element der politischen Arbeit in Brüssel sind Stellungnahmen zu den Initiativen der Europäischen Kommission.

Auch der Ausschuss der Regionen erarbeitet, diskutiert und beschließt Stellungnahmen zu einer Vielzahl von Initiativen der Europäischen Kommission. Dazu beruft er Berichterstatter, die sich ausführlich mit den Vorschlägen beschäftigen, Anhörungen durchführen, Gespräche führen und dann die Stellungnahme verfassen. Kommission und Rat müssen sogar gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Stellungnahme des AdR bei Politikbereichen einholen, welche die Regionen betreffen: so zum Beispiel bei Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugend (Art. 165 AEUV), der Kultur (Art. 167 AEUV), zum Gesundheitswesen (Art. 168 AEUV), im Bereich der transeuropäischen Netze für Verkehr, TK und Energie (Art. 172 AEUV) sowie im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Art. 175, 177, 178 AEUV).

Der Ausschuss der Regionen initiiert aber auch eigene Initiativ-Stellungnahmen. Sie gehen von den Fachkommissionen aus und können dazu beitragen, in Brüssel Themen und Positionen der Regionen zu platzieren.

Der Ausschuss der Regionen informiert auf seiner Internetseite über die Stellungnahmen: cor.europa.eu/de

Der Freistaat Sachsen liegt im Herzen Europas und profitiert seit der Deutschen Wiedervereinigung von Europa und der Europäischen Union: Wir haben gute Beziehungen zu unseren unmittelbaren Nachbarn Polen und Tschechien aufgebaut, und in den letzten 30 Jahren wurden aus Nachbarn Partner und aus Partnern Freunde. 

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung verantwortet neben der Zuständigkeit für den Ausschuss der Regionen EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) als Vertretung der Städte und Regionen bietet darüber hinaus selbst Veranstaltungen und Beteiligungsformate an. Zu den seit vielen Jahren etablierten Veranstaltungen zählen die Europäische Woche der Regionen und Städte und die European Public Communication Conference (EuroPCom).

Die Zuständigkeit für die Europapolitik hat innerhalb der Staatsregierung das Staatsministerium für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Einen Überblick über die Europapolitik des Freistaates Sachsen finden Sie unter: https://www.europa.sachsen.de/

Die Interessen Sachsens in Brüssel vertritt das Verbindungsbüro des Freistaates. Auf der Seite des Verbindungsbüros finden Sie zahlreiche Informationen unter: https://www.bxl.sachsen.de/

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